Ahlen, den 08.01.2022

Elternbrief Nr. 14

Liebe Eltern der Barbaraschule,

hoffentlich sind Sie und Ihre Kinder über die Festtage gesund geblieben und hatten einen guten Start ins neue Jahr 2022.

Leider verhindert das Pandemiegeschehen weiterhin für viele Lebensbereiche die Rückkehr zur Normalität. Zumindest startet der Schulbetrieb mit Präsenzunterricht am Montag, den 10.01.2022, für alle Schülerinnen und Schüler (SuS).

Informationen zu den Schultestungen für SuS ab dem 10. Januar 2022

  • Alle auch bereits geimpfte und genesene SuS müssen an den Schultestungen teilnehmen. Besondere Hinweise dazu sind unten extra aufgeführt.
  • Am 10.01.2022 werden alle SuS einen PCR-Lolli-Pooltest und eine PCR-Lolli-Einzelprobe (sog. Rückstellprobe) abgeben.
  • Danach wird der bekannte Testrhythmus fortgesetzt und optimiert um die nach erfolgter PCR-Lolli-Pool-Testung zusätzliche PCR-Lolli-Einzelprobe (sog. Rückstellprobe).
  • Die zusätzliche PCR-Lolli-Einzelprobe bietet den Vorteil, dass bei einem positiven Poolergebnis nicht infizierte Kinder der betroffenen Klasse ein Tag in Quarantäne erspart bleibt.

Definition von vollständig immunisierten SuS/Teilnahme am PCR-Lolli-Test

  1. Als vollständig immunisiert gelten SuS erst 14 Tage nach der letzten erforderlichen Corona-Schutzimpfung.
    • Diese SuS nehmen an den PCR-Lolli-Testungen teil. Es besteht laut wissenschaftlicher Einschätzung kein Risiko auf ein verfälschtes Testergebnis.

  2. Als vollständig immunisiert gelten SuS mindestens 28 Tage nach einer zurückliegenden COVID-19-Infektion und höchstens sechs Monate nach einer zurückliegenden COVID-19-Infektion.
    • Diese genesenen SuS dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Isolation nicht am PCR-Lolli-Test teilnehmen. Sie sind für diesen Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit. Laut wissenschaftlicher Einschätzung kann der sehr sensible PCR-Lolli-Test bei diesen genesenen SuS oftmals für eine längere Zeit noch Viruspartikel aufspüren, so dass für genesene SuS dennoch ein positives Testergebnis angezeigt werden könnte.

Testungen von Lehrkräften und andere beschäftigte Personen in der Schule

Das optimierte PCR-Pooltestverfahren (Lolli-Test mit anschließender Einzelprobe) ist ausdrücklich nur für Schülerinnen und Schuler vorgesehen, nicht für Lehrkräfte und andere in Schule beschäftigte Personen.

Zur effektiven Verhinderung von Infektionsketten in der Barbaraschule sind jedoch Lehrkräfte und andere Personen, die in der Schule beschäftigt sind, verpflichtet, sich vor Dienstantritt auf das Corona-Virus zu testen. Die Testverpflichtung gilt auch für vollständig immunisierte Personen.

Zum Schluss habe ich noch eine Bitte:

  • Bitte lassen Sie für einen möglichst sicheren Schulstart nach den Weihnachtsferien Ihre Kinder zur Sicherheit einmal testen. Vielen Dank im Voraus dafür.

 

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund!

Sabine Hartmeier
Rektorin