Schuljahr 2024/2025
Elternfibel
der
Barbaraschule
Das sind wir: Barbaraschule
Städtische katholische Grundschule
Wetterweg 27
59229 Ahlen
Tel.: 02382-59-6650
Homepage: www. barbaraschule-ahlen.de
Schulleitung: Sabine Hartmeier
Konrektorin: Silke Eilers
Sekretariat: Karin Wiese
Hausmeister: Kai Karshüning
Ganztagskoordinatorin: Irene Janzen (0GS: 02382-59-6660)
stellvertretende Ganztagskoordinatorin: Ina Pfeffer
Schulsozialarbeiterin: Frau Rena Lohel (Mobil: 0178 6677 171)
Sprechzeiten der Schulleitung:
dienstags: 08:00 - 08:45 Uhr und montags: 15:00 - 15:45 Uhr
Bitte vorher anmelden!
Öffnungszeiten des Sekretariats:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag: 07:45 Uhr - 11:45 Uhr
Unterrichtsfächer
In den ersten vier Schuljahren werden folgende Unterrichtsfächer erteilt:
In der Schuleingangsphase:
(1. und 2. Schulbesuchsjahr)
Deutsch
Sachunterricht
Mathematik
Förderunterricht
Kunst
Musik
Religion
Sport
In den Klassen 3 und 4:
Deutsch
Sachunterricht
Mathematik
Förderunterricht:
Kunst
Musik
Englisch
Religion
Sport
Schwimmunterricht beginnt ab Klasse 3.
Der Unterricht verteilt sich auf 5 Wochentage (MO - FR).
Unterrichtszeiten und OGS-Betreuungszeiten
0. Stunde: 07:30 - 07:55 Uhr (frühe Förderzeit)
1. Stunde: 08:00 - 08:45 Uhr
2. Stunde: 08:45 - 09:30 Uhr
Frühstückspause: 09:30 - 09:40 Uhr
Hofpause: 09:40 - 10:00 Uhr
3. Stunde: 10:00 - 10:45 Uhr
4. Stunde: 10:45 - 11:30 Uhr
Hofpause: 11:30 - 11:50 Uhr
5. Stunde: 11:50 - 12:35 Uhr
6. Stunde: 12:35 - 13:20 Uhr
Bis-Mittag-Betreuung: bis 13:20 Uhr
Offener Ganztag: Montag - Donnerstag: bis 16:00 Uhr
Freitag : bis 15:00 Uhr
Herkunftssprachlicher Unterricht in Türkisch:
Lehrkraft: Herr Varol
Erstklässler dienstags: 11:50 – 13:20 Uhr
Zweitklässler montags: 11:50 – 13:50 Uhr
Viertklässler montags: 11:50 – 13:50 Uhr
Drittklässler freitags: 11:50 – 14:05 Uhr
Herkunftssprachlicher Unterricht in Aramäisch:
Lehrkraft: Herr Aslan
Erstklässler montags: 11:50 – 12:35 Uhr
Zweitklässler montags: 11:50 – 12:35 Uhr
Drittklässler freitags: 12:35 – 13:20 Uhr
Viertklässler montags: 12:35 – 13:20 Uhr
Aramäischer Religionsunterricht:
Lehrkraft: Herr Hanna
Rechte und Pflichten der Eltern
Allgemeine Rechte und Pflichten aus dem Schulverhältnis
Die Aufnahme Ihres Kindes in eine öffentliche Schule begründet ein öffentlich-rechtliches Schulverhältnis. Daraus ergeben sich für alle Beteiligten Rechte und Pflichten.
Dazu müssen Eltern sich aktiv am Schulleben beteiligen - auch in den Mitwirkungsgremien!
Eltern haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass ihre Kinder schulische Pflichten erfüllen: z. B. regelmäßige Teilnahme am Unterricht und schulischen Veranstaltungen. Eltern müssen ihre Kinder für den Unterricht angemessen ausstatten.
Laut Grundgesetz Artikel 6, Absatz 2 ist die „Pflege und Erziehung der Kinder ein natürliches Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Auch die Schule hat die Pflicht, sich um das Wohl der Schülerinnen und Schüler zu sorgen und auf den regelmäßigen Schulbesuch zu achten. Deshalb muss die Schule jedem Anschein von Vernach-lässigung oder Misshandlung nachgehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes, Schulamtes oder anderer Stellen.
Eltern können vom Schulamt durch Zwangsmittel zur Erfüllung ihrer Pflichten angehalten werden.
Die Barbaraschule erwartet von den Eltern …
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der Erstklässler
Ihr Kind soll selbständig werden!
Üben Sie mit Ihrem Kind den Schulweg, besprechen Sie Verkehrs-regeln und mögliche Gefahrenpunkte.
In der Schule angekommen, sollten Sie …
- … Ihr Kind in den ersten Tagen noch bis zum Aufstellplatz auf den Schulhof begleiten.
- … nach den ersten Tagen am Schultor stehen bleiben! Ihr Kind geht alleine auf den Hof und stellt sich auf.
- … Ihr Kind nach wenigen Wochen alleine zur Schule schicken.
- … Sie sich informieren, welche Kinder aus Ihrer Nachbarschaft ebenfalls die Barbaraschule besuchen und dafür sorgen, dass Laufgemeinschaften gebildet werden.
Wenn Sie das Gefühl haben, Ihr Kind nach einem halben Jahr immer noch vom Schultor aus beobachten zu müssen, sollten Sie ein Gespräch mit der/dem Klassenlehrerin/Klassenlehrer suchen.
Bitte beachten Sie, dass der Schulhof während der Unterrichtszeit auch für Unterrichtszwecke genutzt wird.
Alle Kinder brauchen zum Lernen Ruhe!
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während der 4 Grundschuljahre
Ohne Eltern geht es nicht! Damit Ihr Kind gut lernen kann, helfen Sie so:
- Schlafenszeit für / 2.-Klässler: spätestens 20 Uhr!
- Schlafenszeit für 3. / 4.-Klässler: spätestens 21 Uhr!
- Bevor Ihr Kind sich auf den Schulweg macht, muss es sich waschen, frühstücken, Zähne putzen und sich dem Wetter entsprechend anziehen.
- Sie stellen morgens für Ihr Kind ein gesundes Schulfrühstück
- Achtung! Planen Sie genug Zeit ein, damit Ihr Kind pünktlich zur ersten Unterrichtsstunde in der Schule ist.
- Nach Schulschluss muss Ihr Kind sofort den Schulhof verlassen und direkt nach Hause gehen. Andernfalls haben Sie keinen Anspruch mehr auf Versicherungsschutz.
- Ihr Kind sollte die Hausaufgaben alleine machen! Sorgen Sie für einen ruhigen Arbeitsplatz! Nur die Schulmaterialien liegen auf dem Tisch! Der Fernseher ist aus! Geschwisterkinder spielen woanders! Sie kontrollieren die Hausaufgaben auf Sorgfalt und Vollständigkeit! Sehen Sie sich bitte auch die Hausaufgaben an, die Ihr Kind in der OGS gemacht hat. Bitte würdigen Sie die Arbeit Ihres Kindes!
- Schauen Sie bitte jeden Tag im Schulbegleiter und in der Postmappe nach, ob es Informationen aus der Schule gibt! Lesen Sie die Briefe genau, sie enthalten wichtige Informationen.
- Packen Sie die Schultasche für den nächsten Tag mit Ihrem Kind und beachten Sie dabei den Stundenplan:
- … sind alle Hefte und Mappen vorhanden?
- … ist das Etui vollständig?
- … sind die Stifte angespitzt?
- … sind Schere, Kleber, Radiergummi da?
- … ist auch kein Spielzeug im Tornister?
- … ist das Sportzeug dabei und passt es noch?
- Ihr Kind sollte mit der Zeit selbständig den Tornister packen können. Sie kontrollieren jedoch immer nach!
- Müssen Sie in der Schule Geld bezahlen, geben Sie Ihrem Kind das Geld bitte möglichst passend mit zur Schule in einem Umschlag mit Namen. (Folgende Beiträge kommen z. B. auf Sie zu: Kopiergeld, Geld für Ausflüge, Klassenfahrten, Lehrmitteleigenanteil, …).
- Einige Beiträge werden für Familien übernommen, die Unterstützungen z. B. nach dem SGB XII beziehen. Unsere Schulsozialarbeiterin Frau Rena Lohel berät Sie diesbezüglich gerne.
- Ist Ihr Kind einige Tage krank gewesen, schicken Sie es erst zur Schule, wenn es nach Erkältungskrankheiten mindestens 24 Stunden symptomfrei (kein Husten, kein Fieber (38°)...) ist.
Bei Durchfall und Erbrechen muss Ihr Kind mindestens 48 Stunden symptomfrei sein, um wieder am Schulunterricht teilnehmen zu dürfen.
Mitteilungspflicht bei Schulversäumnissen
- Bei Verspätungen und Krankheiten rufen Sie bitte unverzüglich vor 08:00 Uhr in der Schule an! Ab 07:45 Uhr erreichen Sie in der Regel jemanden in der Schule! Bitte sprechen Sie bitte Ihre Nachricht immer auf den Anrufbeantworter, wenn niemand Ihren Anruf persönlich entgegennimmt.
- Über Kopfläuse und ansteckende Krankheiten (z. B. Scharlach, Windpocken, Röteln, …) müssen Sie uns sofort informieren!
Mitwirkung in der Schule
„Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnungen einzuhalten und die Anordnungen der Lehrkräfte, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen.“ (SchulG, § 42, Abs. 3)
„Eltern wirken im Rahmen dieses Gesetzes an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule mit. Sie sorgen dafür, dass ihr Kind seine schulischen Pflichten erfüllt.“(SchulG, §42, Abs.4)
Im täglichen Schulalltag gibt es verschiedene Aktivitäten, die ohne Unterstützung durch hilfsbereite Eltern nicht laufen wie zum Beispiel: Sportfest, Ausflüge, Radfahrtraining, Waffeltag, Schulfeste, Verteilung des Schulobsts auf die einzelnen Klassen, …
Nutzen Sie auch Ihre Möglichkeiten zur Mitwirkung und ver-trauensvoller Zusammenarbeit mit der Schule in den schulischen Gremien.
Gremien in der Schule
- Klassenpflegschaft
Hier treffen sich alle Eltern einer Klasse. Zwei Eltern werden zu Klassenpflegschaftsvorsitzenden gewählt.
- Schulpflegschaft
Hier treffen sich Elternpflegschaftsvorsitzende aller Klassen. Sechs Eltern werden in die Schulkonferenz gewählt.
- Schulkonferenz
Es ist das höchste Gremium der Schule. Hier treffen sich die sechs gewählten Elternvertreter und sechs Vertreter des Lehrerkollegiums mit der Schulleitung.
Förderverein der Barbaraschule
Hier treffen sich alle Eltern, Freunde, Förderer und Firmen, die unsere Schule tatkräftig und finanziell unterstützen möchten. Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10 Euro im Kalenderjahr. Weitere Informationen und das Anmeldeformular stehen im Flyer des Fördervereins. Sie erhalten den Flyer auch im Sekretariat.
Elternsprechtag
Informieren Sie sich am Elternsprechtag über den Leistungsstand, die Lernentwicklung, das Sozialverhalten und die Forder- und Fördermöglichkeiten Ihres Kindes. Der Elternsprechtag findet zweimal im Schuljahr statt (im November/Dezember und im März/April).
Sprechzeiten der Lehrkräfte
Wenn Sie darüber hinaus noch Beratung benötigen, stehen Ihnen alle Lehrkräfte während ihrer wöchentlichen Sprechstunde zur Verfügung. Die Zeiten hierfür werden Ihnen am Elternabend mitgeteilt.
Außerschulische Beratung
Wir lassen Sie bei Erziehungsschwierigkeiten nicht allein!
Bei Problemen in der Schule aber auch zu Hause beraten unsere Lehrkräfte und auch unsere Sozialarbeiterin Frau Rena Lohel Sie gerne. Und wir vermitteln Ihnen kompetente Beratungsstellen. Scheuen Sie sich nicht davor, uns anzusprechen!
Offene Ganztagsschule (OGS)
Betreuungsangebot in der Barbaraschule
Die Barbaraschule ist seit 2004 eine „Offene Ganztagsschule“. Angemeldete Schülerinnen und Schüler werden nach dem Schulvormittag montags bis donnerstags bis 16:00 Uhr und freitags bis 15:00 Uhr betreut. In der Betreuungszeit kümmert sich qualifiziertes OGS-Personal um die Erledigung der Hausaufgaben. Durch vielfältige AG-Angebote werden die Nachmittage für die Kinder sinnvoll und interessant gestaltet.
Auf unserer Schulhomepage www.barbaraschule-ahlen.de finden Sie unter „OGS - Angebote“ weitere Informationen.
Schulregeln
Gelingendes Zusammenleben erfordert die Einhaltung von Regeln. Im täglichen Schulleben gibt es deshalb auch viele Regeln, die beachtet werden müssen. Neben Regeln für das soziale Miteinander ist zum Beispiel auch die Beachtung der Toilettenregeln sehr wichtig. Für den Unterricht sind folgende Regeln besonders wichtig, die in der Barbaraschule unter dem sogenannten „Stufensystem“ zusammengefasst sind.
Stufensystem
Jedes Kind und jede Lehrkraft hat das Recht auf störungsfreien Unterricht!
Störungsfreies Lernen kann nur durch aufmerksames, respektvolles und diszipliniertes Verhalten erreicht werden!
Damit das gelingen kann, gelten in allen Klassen folgende Absprachen:
Stufe 1:
- Mit der Ansage „3 - 2 - 1 - Ruhe“ fordert die Lehrkraft die Lerngruppe zur Ruhe und Aufmerksamkeit auf.
- Zeigt ein Kind noch immer ein Störverhalten im Unterricht, wird es durch die Lehrkraft mit dem Wort „Zeitdieb“ Es liegt im Ermessen der Lehrkraft, wie oft ein Kind mit dem Wort „Zeitdieb“ ermahnt wird. Maximal wird nur fünfmal „Zeitdieb“ als Ermahnung ausgesprochen.
Stufe 2:
- Verstößt ein Kind trotz mehrfacher Ermahnungen gegen eine Regel, wird der Name des Kindes an die Tafel geschrieben und sofort ein Strich dazu notiert. Bei einem weiteren Regelverstoß des Kindes wird ein weiterer Strich gesetzt. Mehr als drei Striche kommen nicht hinter den Namen.
Stufe 3:
- Verstößt ein Kind, das schon drei Striche erhalten hat, erneut gegen eine Regel, schickt die Lehrkraft das Kind in eine andere Klasse. Das Kind darf in der Auszeitklasse nur auf einem Stuhl sitzen und schweigen. Wenn es klingelt, darf das Kind wieder zurück in seine Klasse gehen.
Stufe 4:
- Hält sich das Kind auch in der Auszeitklasse nicht an die Regeln oder stört erneut in der eigenen Klasse, muss es zu Hause anrufen und melden: „Ich war respektlos. Ich komme heute eine Stunde später nach Hause.“ Ohne weitere Diskussion wird der Hörer danach aufgelegt. Es gibt auch kein Gespräch mit der Lehrkraft. Das Kind darf beim Nachsitzen unter Aufsicht nur sitzen und schweigen. Das Nachsitzen für OGS-Kinder findet innerhalb der OGS-Zeit statt.
Stufe 5:
- Verhält sich ein Kind extrem störend, dass kein Unterricht mehr möglich ist und verhält sich ein Kind besonders aggressiv oder gefährdend, wird zu Hause angerufen und das Kind muss sofort von den Eltern/Angehörigen abgeholt werden. Sollte zu Hause oder unter keiner Notfallnummer jemand erreichbar sein, bekommt das Kind eine rote Karte mit nach Hause und darf am folgenden Tag nicht zur Schule. Der verpasste Lernstoff muss zu Hause bearbeitet werden. Die Eltern werden zu einem Gespräch eingeladen.
Wie kann das Kind sich wieder nach „unten“ arbeiten?
1. Das Kind verbleibt bis zum nächsten Morgen auf seiner Stufe.
2. Das Kind wird von der Lehrkraft, die morgens zuerst Unterricht in der Klasse hat, gefragt: „Was willst du heute tun, damit du heute eine Stufe zurückgesetzt werden kannst?“
3. Hält das Kind sein Versprechen ein, wird es pro Tag schrittweise zurückgestellt.
4. Montags starten alle Kinder wieder neu.
Wir Lehrkräfte wünschen uns und allen Kindern, dass sich das Sozialverhalten verbessert und dadurch ein angenehmes Lernklima entsteht.
Das neue Stufensystem läuft in Absprache mit den Betreuern auch im Ganztag.
Wir wünschen uns sehr, dass Sie als Eltern das Stufensystem unterstützen.
Dazu beachten Sie bitte folgendes:
Schon vor 08:00 Uhr arbeiten die Lehrkräfte für Ihre Kinder. Spontane Elterngespräche können deshalb zu dieser Zeit nicht geführt werden. Jede Lehrkraft bietet nach Vereinbarung eine Sprechzeit an. Gerne kümmern wir uns dann um Ihr Anliegen. Zur Terminabsprache melden Sie sich bitte im Sekretariat oder bei der Lehrkraft an.
Bitte geben Sie schriftlich eine Rückmeldung in den Schulbegleiter, dass Sie die Elternfibel zur Kenntnis genommen haben.